Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Aktuelles

 

Sommer-Konzerte 2024

Die Termine für die Konzerte finden Sie in der angehängten Datei.


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Bürgermeisterbrief April 2024

Bild - Bürgermeisterbrief April 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

April, April – der macht was er will, so eine alte Bauernweisheit. Gemeint ist wohl das Wetter, das im April noch sehr wechselhaft sein kann. Wenn am Samstag, den 04. Mai um 13.30 Uhr unser Freibad öffnet haben wir den Winter hinter uns gelassen.
Jahreskarten für das Freibad sind im Bürgerbüro in unserer Amtsverwaltung in Osterrönfeld erhältlich. Im Vorverkauf wird bis zur Eröffnung des Bades ein Rabatt von 20 % gewährt. 

Am 13. März hat das Richtfest für unseren Anbau am Kindergarten Bahndammzwerge stattgefunden. Ausrichter war die Kindertagesstätte. Viele Kinder, Eltern und einige Gäste waren vor Ort, um den Anlass würdig zu feiern. Nach einem kleinen Auftritt der Kinder war auch für das leibliche Wohl gesorgt – es war eine gelungene Veranstaltung. Vielen Dank an die Leitung und die Mitarbeiter für dieses Engagement.

Am Samstag den 30. März fand um 18.00 Uhr auf der Multifunktionsfläche hinter dem Bahndamm das traditionelle Osterfeuer statt, Ausrichter war unsere freiwillige Feuerwehr. Schon letztes Jahr war diese Veranstaltung hervorragend besucht – dieses Jahr waren es noch mehr Bürger, darunter auch viele Kinder, die das gute Wetter für diesen Ausflug nutzten. Die Kameradinnen und Kameraden hatten alle Hände voll zu tun. Das leibliche Wohl galt es zu befriedigen oder auch die vielen Kinder bei der Bewältigung des Spiele-Parcours zu betreuen. Vielen Dank für diesen gelungenen Einsatz.  
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, dass Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde das „Senioren-Taxi“ nutzen können, um an Veranstaltungen in Osterrönfeld teilzunehmen.
Das Taxi kann ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und fährt folgende Ziele an: das Bürgerzentrum (Alter Bahnhof), Kühl´s Gasthof, das Feuerwehrgerätehaus, die Sporthalle und das Freibad. 
Die Aufwendungen für die Fahrten des Seniorentaxis zu den festgelegten Veranstaltungsorten werden unter Berücksichtigung des Eigenanteils von 2,50 EUR für die einfache Fahrt von der Gemeinde übernommen.
Berechtigungsscheine sind spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin im Fachteam Kita, Schule und Soziales der Amtsverwaltung zu beantragen.

Vom 22.-27. Juli 2024 finden in Rendsburg die Europäischen Jugendspiele statt. Aus diesem Anlass werden Gastfamilien gesucht, die bereit sind, einem jungen Sportler oder einer jungen Sportlerin kostenfrei Unterkunft und Verpflegung zu gewähren. 
Die Teilnehmer kommen aus Rendsburgs Partnerstädten Aalborg (Dänemark), Almere (Niederlande), Haapsalu (Estland), Kristianstad (Schweden), Lancaster (England), Kreis Racibórz (Polen), Rathenow (Brandenburg) und Vierzon (Frankreich).
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail: jugendspiele@rendsburg.de oder unter der Telefonnummer der Stadtverwaltung 04331 206-2423. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.rendsburg.de/stadt-geschichte/europaeische-jugendspiele.

Abschließend noch etwas für Ihren Kalender: Die Konzert-Saison startet in diesem Jahr am Freitag, den 24. Mai 2024 um 19.00 Uhr unserer St.-Michaelis-Kirche. Es spielt die Band „Morgens-Mittags-Abends“. Der Eintritt ist frei, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Das Veranstaltungsteam freut sich auf Ihren Besuch.  
 

Herzliche Grüße            

Hans-Georg Volquardts      
     Bürgermeister
 

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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der  Gemeinde Osterrönfeld

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.

Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.

Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld liegt in der Zeit

vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.

Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/osterroenfeld/aktuelles möglich.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.

Jannika Stieber


Anlage/n:

  • Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Osterrönfeld
  • Lärmkarten der Gemeinde Osterrönfeld
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