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Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang
Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Steuerberatungsgesellschaft: Anerkennung
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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