Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Infektionshygienische Überwachung

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.  


Beschreibung

In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z.B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.



Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein



Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.




erforderliche Unterlagen

Dokumentationen aus den Bereichen

  • Hygienepläne
  • Mitarbeiterschulungen
  • Gerätewartung
  • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.




Rechtsgrundlage

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Heimgesetz (HeimG)

Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO)

Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO)

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein