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Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang
Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ beantragen
- Sprengung: Anzeige
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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