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Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.
verwandte Vorgänge
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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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