Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Gemeinschaftsschule und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

Die Gemeinschaftsschulen (GS) umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10, die GS mit Oberstufe die Jahrgangsstufen 5-13.  


Beschreibung

Die Gemeinschaftsschule umfasst in der Sekundarstufe I die sechs Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. Die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe umfassen also die Jahrgangsstufen 5 bis 13.
Herausragendes Merkmal der Gemeinschaftsschulen ist das gemeinsame Lernen.
Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen.

Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten wird vor allem durch Formen binnendifferenzierten Unterrichts entsprochen. Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Versetzung in die Oberstufe.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schülerin oder der Schüler Zeugnisse in Form eines Berichtszeugnisses. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 müssen Notenzeugnisse vergeben werden.

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler, die eine längere Lernzeit benötigen, die Flexible Übergangsphase (FlexPhase) besuchen, bei der die Jahrgangsstufen 8 und 9 in drei Jahren durchlaufen werden.

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss), am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Wie für alle Schulabschlüsse in Schleswig-Holstein müssen dafür Prüfungen abgelegt werden, zu denen zentral gestellte schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch, mindestens eine mündliche Prüfung sowie eine Projektpräsentation gehören. Die Gemeinschaftsschule führt darüber hinaus auch zu einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe beziehungsweise Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen in einem 9-jährigen Bildungsgang zum Abitur.



Rechtsgrundlage

§ 11 Schulgesetz (SchulG)

§ 5 Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)

§ 2 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)




Weitere Informationen

Zum Schuljahr 2010/11 sind alle bestehenden Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Ab dem Schuljahr 2011/12 sind die Hauptschulen zusammen mit den Realschulen zu Regionalschulen zusammengeführt oder in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind alle Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Weitere Informationen zu Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal Bildung Schleswig-Holstein.

Gemeinschaftsschulen




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Ansprechpartner

Grund- und Gemeinschaftsschule des Schulverbandes Schacht-Audorf in Schacht-Audorf
Dorfstraße 60
24790 Schacht-Audorf

Tel.: +49 4331 91176
Fax: +49 4331 91947
E-Mail: Grund-und-Gemeinschaftsschule.Schacht-Audorf@schule.landsh.de
Web: www.schule-sad.de
 

Mitarbeiter (Grund- und Gemeinschaftsschule des Schulverbandes Schacht-Audorf in Schacht-Audorf)

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
 


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Tel.: 0431 988-2302
Fax: 0431 988-2528
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein