Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften

Für die Einfuhr, Durchfuhr und in einigen Fällen auch für die Ausfuhr von Tieren oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.  


Beschreibung

Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach § 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind oder
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.



Zuständigkeit

An das Veterinäramt (Amtstierarzt) des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Alle Einfuhren aus Drittländern müssen bei Erstberührung mit einem EU-Staat über eine veterinäre Grenzkontrollstelle erfolgen.

Der Amtstierarzt verweist im Falle von notwendig werdenden Genehmigungen an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

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Veterinärämter in Schleswig-Holstein



Fristen

Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten.

Bei der Abwicklung des Handels, zum Beispiel eines Tiertransports mit Nutzvieh, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten auftreten, über die der Amtstierarzt Auskunft gibt.



Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Auskunft hierüber erteilt der Amtstierarzt oder das MELUR.




erforderliche Unterlagen

Da in manchen Fällen Bescheinigungen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.




Rechtsgrundlage

§§ 1,9 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)




Weitere Informationen

Anträge können formlos schriftlich, per Fax oder Email gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Viele Handels- und Reisefragen, die Nutzvieh und auch Heimtiere betreffen, sind ständigen Änderungen durch sich ändernde Tierseuchenlagen weltweit unterworfen, so dass empfohlen wird, sich im Vorfeld detailliert beim örtlichen Amtstierarzt zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Handel und Einfuhr von lebenden Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Produkten

BMEL - Tierhandel und Transport




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Stefan Bork Vcard herunterladen
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Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-182
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 119
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Thomas Kallenbach Vcard herunterladen
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-187
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 142
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jasmin Newson Vcard herunterladen
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-317
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 121
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Maren Walter Vcard herunterladen
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Tel.: +49 4331 202-315
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 120
 


Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Tel.: 0431 9880
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein