Was erledige ich wo?
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Buchmacherin / Buchmacher (Wetten): Erlaubnis
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme
- Spielhallenerlaubnis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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