Was erledige ich wo?
Wohngeld
Wohngeld kann als Mietzuschuss oder für das selbst genutzte Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt werden.
Beschreibung
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.
Online-Wohngeldantrag
In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).
Fristen
Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz (WoGG).
Formulare
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-43
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: j.klein@amt-eiderkanal.de
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Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-49
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: m.loeck@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 103
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