Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen

Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.  


Beschreibung

Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, sind Sie zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet. Wenn Sie den Antrag unterlassen, ist die Handwerkskammer berechtigt, Ihren Betrieb von Amts wegen einzutragen.

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte).



Zuständigkeit

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).



Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.




Rechtsgrundlage

§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 10 HwO




Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

HWK - Handwerksrolle




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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg

Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein