Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)

Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem Bedarf  


Beschreibung

Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.

Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Geistige Entwicklung,
  • Körperliche Entwicklung,
  • Hören
  • Sehen,
  • Autismus,
  • Unterricht kranker SchülerInnen.


Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.

Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.

Förderschwerpunkte



Zuständigkeit

An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.



Fristen

Keine



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
  • gegebenenfalls vorhandene Gutachten.



Rechtsgrundlage

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).

SchulG

SoFVO




Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Sonderpädagogische Förderung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule
Lutherstraße 14
24837 Schleswig

Tel.: +49 4621 8070
Fax: +49 4621 807111
E-Mail: LFZ-HuK@schule.landsh.de
 

Mitarbeiter (Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule)

Herr Lars Krackert Vcard herunterladen

 


Landesförderzentrum Sehen, Schleswig
Lutherstraße 14
24837 Schleswig

Tel.: +49 4621 8075
Fax: +49 4621 807405
E-Mail: lfs-schleswig@schule.landsh.de
 

Mitarbeiter (Landesförderzentrum Sehen, Schleswig)

Herr Klaus Wißmann Vcard herunterladen

 


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Tel.: 0431 988-2302
Fax: 0431 988-2528
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein