Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.  


Beschreibung

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Kurztext

  • Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
  • Unterscheidet folgende Verkehrsraumeinschränkungen:
    • Baumaßnahmen
    • Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel Container, Schuttablagerungen
    • Veranstaltungen
  • Eine Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung wird bei Einschränkung und Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
  • Eine Verkehrsraumeinschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung, diese enthält Auflagen und Bedingungen.
  • Bei einer Havarie (Notmaßnahme) kann sich direkt an die zuständige Polizeistelle gewendet werden.
  • zuständig: Örtliche Straßenverkehrsbehörde


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).
Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.



Fristen

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

  • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
  • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
  • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle : Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.


erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • Optional: Verkehrszeichenplan
  • Optional: Umleitungsplan
  • Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
  • Optional: Signallage / Signalzeichenplan



Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein