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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (zum Beispiel seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen.
Beschreibung
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen finden Sie im Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Weitere Informationen
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen Finanzämtern in Schleswig-Holstein.
Informationen zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten finden Sie unter Elster und ElsterFormulare.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
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Fax: +49 43 31 / 84 71-71
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Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Marina Christen
Fachbereich I - Finanzen
Steuern und Abgaben, Wasser- und Abwassergebühren
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E-Mail: m.christen@amt-eiderkanal.de
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