Was erledige ich wo?
Abfallbeförderernummer beantragen
Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.
Beschreibung
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Zuständigkeit
An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).
Fristen
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV),
- Nachweisverordnung (NachwV).
Weitere Informationen
Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren“
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
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