Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Bauaktenarchiv

Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv ausfbewahrt.  


Beschreibung

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.



Zuständigkeit

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).


erforderliche Unterlagen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.




Rechtsgrundlage

  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
  • § 88 i. V. m. § 78 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
  • Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH),
  • Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund).

8. VO-LBO

LVwG

IZG-SH

IFG Bund




Weitere Informationen

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten im Sinne des § 88 in Verbindung mit § 78 LVwG.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten nach § 13 IZG-SH anfallen.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jana Asmussen Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-492
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 438
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Judith Kropf Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-337
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 438
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein