Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.  


Beschreibung

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

Kurztext

  • Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme
  • Aufzeichnungen für jeden Besatzvorgang erstellen
    • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalbesatz zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Abteilung 3

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Zuständige Stelle

Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein



Fristen

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Voraussetzungen

Keine



Rechtsgrundlage

VERORDNUNG (EG) Nr. 1100/2007

§ 30 Absatz 1, Nummer 13-14 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)

§ 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung - AalVO)




Weitere Informationen

Formblatt zur Jahresmeldung über Aalbesatz




Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein