Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Informationen zum Bauantrag, zur Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.  


Beschreibung

Baugenehmigung:
Mit Erteilung der Baugenehmigung können die Bauherrinnen/Bauherren davon ausgehen, dass die genehmigten Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, soweit diese im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:
Für Bauvorhaben (ausgenommen Sonderbauten) kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) beantragt werden. Das vereinfachte Verfahren stellt das Regelverfahren dar. Liegen die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht vor, z.B. im Falle von Sonderbauten i. S. des § 2 Absatz 4 LBO oder wenn die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser nicht umfassend bauvorlageberechtigt nach § 65 Abs. 2 LBO ist, bedarf es eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 64 LBO. Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Teilbaugenehmigung:
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile. Der Antrag auf Teilbaugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Vorbescheid:
Vor Einreichung des Bauantrags kann der Bauherrin oder des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid erteilt werden (§ 75 LBO). Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Genehmigungsfreistellung:
Nach § 62 LBO genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlagen bedürfen keiner Baugenehmigung („Bauen ohne Baugenehmigung“). Die erforderlichen Bauvorlagen sind bei der Gemeinde - beziehungsweise sofern die untere Bauaufsichtsbehörde ein gesondertes elektronisches Verfahren (sogenanntes virtuelles Bauamt) anbietet, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde - einzureichen.

Beseitigung von Anlagen:
Die Beseitigung von in § 61 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 aufgeführten Anlagen ist verfahrensfrei. Dies gilt nicht für Kulturdenkmale. Alle anderen baulichen Anlagen und Gebäude, einschließlich von Kulturdenkmalen, sind mindestens einen Monat vor der Beseitigung der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei nicht freistehenden Gebäuden braucht es in der Regel einer Einbindung eines Statikers; hier sollte daher zuvor die untere Bauaufsichtsbehörde kontaktiert werden. .



Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

  • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
  • der Gemeinden (wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)


Fristen

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Die Genehmigungsfreistellung gilt ebenfalls drei Jahre, kann aber nicht verlängert werden.



Kosten

Es werden Gebühren fällig. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.




Rechtsgrundlage

BauGebVO

§§ 61-64, 72-75 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)

Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter

§ 3 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 1




Formulare


Weitere Informationen

Es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben. Diese sind in § 61 LBO geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bauvorhaben für Gewächshäuser,
  • Gartenlauben,
  • Brunnen,
  • Schwimmbecken,
  • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder
  • Fahrradabstellanlagen.

Bei diesen handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht.

Von den verfahrensfreien Bauvorhaben ist die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO zu unterscheiden.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld

Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Herr Andreas Gleser Vcard herunterladen
Teamleitung
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt

Tel.: 04331 8471-36
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.gleser@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 14
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Frau Jannika Stieber Vcard herunterladen
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt

Tel.: 04331 8471-33
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: j.stieber2@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Renate Bednarski-Wolf Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: + 49 4331 202-681
Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 429
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Dirk Clasen Vcard herunterladen
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-136
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 431
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Hans-Georg Götz Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-189
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 428
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Britta Heitmann Vcard herunterladen
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-267
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 432
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr André Mundt Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-485
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 427
 

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Frau Uta Werner Vcard herunterladen
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-493
Fax: +49 4331 202-574
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Etage: 4. OG | Zimmer: 406
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein