Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Vorhaben, die die Natur unvermeidbar beeinträchtigen, müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgegelichen werden.  


Beschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere Erhalt, gegebenenfalls Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen - benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, soweit ein Ausgleich nicht zu leisten ist, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (zum Beispiel Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).



Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).



Kosten

Es können Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.




Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • Baugesetzbuch (Bundesbaugesetz - BauGB),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1 - VwGebV.

BNatSchG

BauGB

LNatSchG

ÖkokontoVO

VwGebV




Weitere Informationen

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Kristina Achilles Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-1294
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kristina.achilles@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 111
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Nicole Kirsch Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-490
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: nicole.kirsch@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 107
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Alexander Klimek Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-520
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: alexander.klimek@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 114
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Henning Willers Vcard herunterladen

Tel.: +49 4331 202-304
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: henning.willers@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 114
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein