Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Wer öffentliche Straßen anders als vorgesehen nutzen möchte, z.B. für Warenauslagen vor dem eigenen Geschäft oder als Straßencafe, benötigt eine Erlaubnis.  


Beschreibung

Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen sind zum Beispiel:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände,
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften,
  • Informationsstände,
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln,
  • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen),
  • Fahrradständer,
  • Plakatierung,
  • Anlegen oder Änderung von Zufahrten zu Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt.

Mit dieser Sondernutzungserlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).



Zuständigkeit

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung bei einer geplanten Sondernutzung innerhalb von Ortschaften.
  • An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bei einer geplanten Sondernutzung außerhalb von Ortschaften.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.



Fristen

  • Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
  • Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.


Kosten

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.




Rechtsgrundlage

§§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz

§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)




Weitere Informationen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Standort,
  • Art und Dauer der Sondernutzung und
  • die Größe der benötigten Straßenflächen.



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Frau Laura Köhler Vcard herunterladen

Tel.: 04331-9474-59
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: l.koehler@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 201
 


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein