Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.  


Beschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.



Zuständigkeit

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.



Fristen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.



Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.




erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,



Rechtsgrundlage

Kirchensteuergesetz (KiStG)

Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 (VwGebV)




Weitere Informationen

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Frau Kathrin Kalischko (Standesamt) Vcard herunterladen
Standesamt und Teamleitung

Tel.: 04331 9474-24
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.kalischko@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 108
 

Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)

Frau Silke Regenberg Vcard herunterladen
Standesamt

Tel.: 04331 9474-23
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: s.regenberg@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 109
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein