Was erledige ich wo?
Auskunftssperren
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Beschreibung
Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Weitere beteiligte Meldebehörden, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen, werden unterrichtet.
Fristen
- Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
- Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Rechtsgrundlage
§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG).
verwandte Vorgänge
- Datenschutz
- Kindergartenermäßigung
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Patientenberatung
- Straßenbeleuchtung
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: +49 43 31 / 84 71-0
Fax: +49 43 31 / 84 71-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Romy Dresen
Fachbereich II - Bürgerdienste
Bürgerbüro Osterrönfeld
Tel.: +49 43 31 / 84 71 26
Fax: +49 43 31 / 84 71 71
E-Mail: r.dresen@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Dörte Pensch
Fachbereich II - Bürgerdienste
Bürgerbüro Osterrönfeld
Tel.: +49 43 31 / 84 71 25
Fax: +49 43 31 / 84 71 71
E-Mail: d.pensch@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: +49 43 31 / 94 74-0
Fax: +49 43 31 / 94 74-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: +49 43 31 / 94 74 28
Fax: +49 43 31 / 94 74 77
E-Mail: s.hamester@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: +49 43 31 / 94 74 27
Fax: +49 43 31 / 94 74 77
E-Mail: k.kalischko@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
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