Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen

Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.  


Beschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.



Fristen

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
  • Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
  • Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers


Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis
  • Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
  • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen


Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.




Rechtsgrundlage

  • § 9 Abs. 2 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§9 Abs. 2 Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)

BKrFQV

GebOSt




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Tel.: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein