Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Aktuelles

 

Bürgermeisterbrief März 2024

Bild - Bürgermeisterbrief März 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,



nun steht schon das Osterfest vor der Tür. Hoffen wir trotz des frühen Termins in diesem Jahr auf ein wenig frühlingshafte Temperaturen.



Gutes Wetter wünsche ich auch dem Osterfeuer, das traditionell an dem Samstag vor Ostern, also am 30. März um 18.00 Uhr auf dem „Multifunktionsplatz“ beim Sportplatz hinterm Bahndamm von unserer freiwilligen Feuerwehr veranstaltet wird.



Das zu verbrennende Gehölz wird einige Tage vorher von unseren Bauhofmitarbeitern aufgeschichtet.



Die Hundehalter bitte ich daher um Verständnis, dass die Nutzung des Platzes in dieser Zeit nur eingeschränkt und am 30.03. gar nicht möglich ist. Bitte achten Sie auch gerade im Vorfeld dieser Veranstaltung vermehrt darauf, dass der Platz sauber gehalten wird – bisher hat das allerdings immer sehr gut geklappt.



Die Baumaßnahmen in unserer Gemeinde schreiten weiter voran.



Die Kindertagesstätte in der Fehmarnstraße bekommt aktuell einen Anbau mit zwei Gruppenräumen und den notwendigen Nebenräumen, um dem gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zukünftig gerecht werden zu können. Man kann inzwischen täglich den Fortgang der Baumaßnahme beobachten. Zur Mitte des Jahres soll der Anbau fertig sein.



Die zweite laufende Baumaßnahme betrifft unser Verwaltungsgebäude in der Schulstraße.



Hier wird im zweiten Stock ehemaliger Wohnraum zu Bürofläche umgebaut. Die Arbeiten schreiten auch hier gut voran. Ende April wird hinter dem Gebäude eine Rettungstreppe aufgestellt, dann ist auch diese Maßnahme abgeschlossen.



Seit August 2021 fanden auf unserem Freibadgelände in regelmäßigen Abständen Konzerte statt. Dies wollen wir auch in den nächsten Jahren fortsetzen und haben daher im Jahr 2022 in der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, auf dem Gelände eine feste Bühne zu errichten. Über die Aktivregion sind Fördermittel in Höhe von 60 % der Baukosten zugesagt worden und die Baugenehmigung liegt ebenfalls vor – wir rechnen mit der Fertigstellung noch im Sommer. Für Osterrönfeld ist diese Bühne ein kultureller Gewinn.



Die Größe orientiert sich übrigens an unserem Orchester taba-con-fuoco, das mit seinen ca. 25 Akkordeonspielerinnen und Spieler gerne auf der Bühne Platz finden sollte – wir können sehr stolz sein, in unserer Gemeinde über so ein durchaus erfolgreiches Orchester zu verfügen. Viele von Ihnen werden sich noch an den ersten Auftritt im Freibad erinnern: Das Orchester spielte damals direkt neben dem Badebecken. Die teuren Instrumente der Musiker waren durch ein Zeltdach vor den Wettereinflüssen geschützt. Das war ein Abend, an dem den Besuchern tolle Musik an einem ungewohnten Ort geboten und gleichzeitig der Grundstein für viele weitere musikalische Abende in unserem Freibad gelegt wurde.



Es ist vielleicht noch ein wenig zu früh sich das vorzustellen, aber das Freibad wird dieses Jahr am Samstag, den 04. Mai 2024, um 13.30 Uhr öffnen und die diesjährige Badesaison einläuten. Unser Freibadteam freut sich auf Ihren Besuch.    



Abschließend wünsche ich Ihnen ein schönes Osterfest im Kreise Ihrer Familie und genießen Sie die damit hoffentlich verbundenen freien Tage.



 



Herzliche Grüße            



Hans-Georg Volquardts



Bürgermeister


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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der  Gemeinde Osterrönfeld

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.

Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.

Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Osterrönfeld liegt in der Zeit

vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.

Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/osterroenfeld/aktuelles möglich.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.

Jannika Stieber


Anlage/n:

  • Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Osterrönfeld
  • Lärmkarten der Gemeinde Osterrönfeld
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Vorläufiges Wahlergebnis der Gemeindewahl 2018. Die Zusammenfassung für Osterrönfeld

können Sie nachfolgendem pdf-Dokument entnehmen.


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