Was erledige ich wo?
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
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- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Ladenöffnungszeiten
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten „Schächten“ - Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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