Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten

Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.  


Beschreibung

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.

Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.



Zuständigkeit

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).


Fristen

Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.



Kosten

Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.




erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.




Rechtsgrundlage

  • § 88 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).

§ 88 LVWG

8. VO-LBO




Weitere Informationen

Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
  • notarieller Kaufvertrag,
  • Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein