Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Schwerbehinderte Menschen können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wertmarke beantragen, die zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt.  


Beschreibung

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?

“Freifahrt“ im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind sowie blinde und gehörlose Menschen. Voraussetzung für die „Freifahrt“ ist, dass man beim Versorgungsamt ein mit einer Wertmarke versehenes Beiblatt erwirbt.



Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).



Fristen

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat nur dann ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.



Kosten

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Ausweismerkzeichen „G“ oder „aG“ und gehörlose Menschen müssen in der Regel für die Wertmarke 72,00 Euro pro Jahr bezahlen.
  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erhalten die Wertmarke kostenlos.
  • Schwerbehinderte Menschen, die Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder ALG II, Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder dem SGB VIII (laufende Leistungen für den Lebensunterhalt) oder entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen erhalten die Wertmarke kostenlos.



erforderliche Unterlagen

Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).

Die Beantragung der Beiblätter erfolgt formlos.




Rechtsgrundlage

§ 145 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§ 145 SGB IX




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Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig

Tel.: +49 4621 8060
Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl@lasd.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein