Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)

Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen.  


Beschreibung

Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,

  • die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
  • bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
  • die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.



Fristen

Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.



Kosten

Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




erforderliche Unterlagen

Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.




Rechtsgrundlage

  • § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
  • Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).

§ 162 Abs. 3 LVwG

§ 70 LBO

§ 23 BrSchG

BVSVO




Weitere Informationen

Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Mathias Nitzer Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-494
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 101
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein