Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt

Photovoltaikanlagen müssen beim Finanzamt angemeldet werden, wenn der Betreiber mit diesen Anlagen Gewinne - im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit - erzielt.  


Beschreibung

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach handelt nicht gewerbsmäßig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO), sondern verwaltet eigenes Vermögen mit der Folge, dass es keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach des Hauses, dass er vermietet, eine entsprechende Anlage installiert und den Strom entweder für das Mietobjekt oder durch Einspeisung in Form der Einspeisevergütung für sich selbst nutzt.
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der GewO liegt grundsätzlich dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig fremde Hausdächer anmietet und darauf Photovoltaikanlagen errichtet, um daraus Gewinne als Bestandteil seiner Erwerbstätigkeit zu erzielen.

Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden ist entscheidend, ob die Dächer zum Hauptbetrieb und damit zur sogenannten Urproduktion, die gemäß § 6 GewO nicht der Gewerbeordnung unterliegt, installiert werden.

Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, erzielen Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzugeben sind.



Zuständigkeit

An das für Sie zuständige Finanzamt.

Finanzämter in Schleswig-Holstein



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.




Rechtsgrundlage

  • § 138 Abgabenordnung (AO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

§ 138 AO

GewO




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Rendsburg
Kieler Straße 19
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 598-0
Fax: +49 4331 598-2770
E-Mail: poststelle@fa-rendsburg.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein