Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Fischerprüfung machen

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.  


Beschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

Kurztext

  • Fischerprüfung Abnahme
    • Erfolgreiches Bestehen der Fischereischeinprüfung
    • Prüfung erfolgt durch einen vom Land mit der Aufgabe beliehenen Fischereiverband
    • Zeugnis über bestandene Fischereischeinprüfung wird ausgehändigt
  • Anmeldung schriftlich oder vor Ort
  • Zuständig: Landessportfischerverband Schleswig-Holstein oder Anglerverband Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN)



Fristen

  • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
  • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
  • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
  • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

Voraussetzungen

In Schleswig-Holstein müssen Sie mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Ablegung der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.



erforderliche Unterlagen

Personalausweis




Rechtsgrundlage

  • Landesfischereigesetz
  • Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes

§ 27 Landesfischerei Gesetz (LFischG) Schleswig-Holstein

§ 6 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG)

§ 7 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigeset-zes

Rechtsbehelf

Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.




Weitere Informationen

Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

Wir fischen




Ansprechpartner

Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.
Dorfstraße 120a
25436 Groß Nordende

Tel.: 0173 9024701
E-Mail: janpusch@anglerverband-sh.de
Web: www.anglerverband-sh.de/
 


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
 


Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.
Papenkamp 52
24011 Kiel

Tel.: 0431 676818
Fax: 0431 676810
E-Mail: info@lsfv-sh.de
Web: www.lsfv-sh.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein