Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.  


Beschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister - Änderung der Adresse einer Betriebsstätte
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden mit ihren Betriebsstätten in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • Ändern sich Adressen registrierter Betriebsstätten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen, um die gespeicherten Registerdaten aktuell zu halten.
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt

Hinweis: Wenn die neue Adresse einer Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, muss die Betriebsstätte

  • aus dem aktuellen Register gelöscht
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden


Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Liste aller zuständigen Handwerkskammern



Fristen

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Voraussetzungen

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine



Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.




erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb:
    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
    • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
  • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
    • Kontaktdaten
    • Adresse der Betriebsstätten



Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

§ 19 Handwerksordnung (HwO)




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg

Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg

Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein