Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Wahl und Wechsel von Verwahrstellen genehmigen lassen

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.  


Beschreibung

Verwahrstellen dienen zur Verwahrung von Vermögensgegenständen von Investmentvermögen. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie frei wählen, welche Verwahrstellen Sie für Ihre Dienstleistungen nutzen, sofern die Verwahrstelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Allerdings müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Außerdem kann die BaFin Ihnen einen Wechsel der Verwahrstelle auferlegen, wenn die Verwahrstelle ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder ihr Anfangskapital die vorgeschriebene Mindesthöhe unterschreitet.

Kurztext

  • Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle Genehmigung
  • Wahl und Wechsel von Verwahrstelle müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorher genehmigt werden
  • Antrag über das Portal der Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin notwendig
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Fristen

Wenn Sie die Wahl oder den Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle beantragen wollen, nutzen Sie hierfür online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB - Fonds".
    • Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
  • Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
  • Laden Sie nach erfolgter Freischaltung die erforderlichen Dokumente hoch. Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP.
  • Nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung der BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihr Anliegen.
  • Wenn die Unterlagen vollständig sind und die Wahl oder der Wechsel der Verwahrstelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung der BaFin.

Voraussetzungen

Sie wollen ein neues Investmentvermögen auflegen beziehungsweise für ein bestehendes Investmentvermögen die Verwahrstelle wechseln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Genehmigung haben, bevor Sie die Verwahrstelle beauftragen.



erforderliche Unterlagen

  • Anzeige Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle
  • Fügen Sie der Anzeige eine Aufzählung der zu verwaltenden Investmentvermögen einschließlich Angaben zur neuen Verwahrstelle bei.
  • Bei Bestellung einer Verwahrstelle für ein OGAWInvestmentvermögen, zu der eine Gruppenverbindung besteht, fügen Sie einen Bericht in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen bei.
  • Sofern das betreffende Institut oder die Zweigniederlassung nicht bereits mit Genehmigung der BaFin als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist beziehungsweise auf Anforderung der BaFin, fügen Sie folgende Unterlagen bei:
    • Lebensläufe der für die Verwahrstellenfunktionen zuständigen Geschäftsleitung, es sei denn, diese liegen der BaFin bereits vor und sind nicht älter als 1 Jahr
    • Geschäftsplan
    • Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen einschließlich der personellen Struktur und Ausstattung
    • Verwahrstellenvertrag, gegebenenfalls in der final verhandelten Fassung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Zweigniederlassung über die Prüfung



Rechtsgrundlage

§ 69 Absätze 1 und 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

§ 80 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Postanschrift
Postfach: 500154
60306 Frankfurt am Main

Tel.: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Web: www.bafin.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein