Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen

Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern.
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.

Kurztext

  • Bereitstellung von Auszügen aus der elektronischen Akte Auskunft
  • Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt Verfahrensunterlagen zur Verfügung
  • Einblick in Unterlagen zum Ausgangsverfahren
    • etwa für Einblick in Unterlagen zu Widerspruch
  • Voraussetzung:
    • direkte Beteiligung am Verfahren oder
    • bevollmächtigt daran beteiligt
  • EBA stellt gewünschte Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service Portal des EBA zur Verfügung:
    • PDF-Format
    • nur für begrenzten Zeitraum einseh-, herunterlad- und speicherbar
  • in Ausnahmefällen kann das EBA den Antrag ganz oder teilweise ablehnen
  • Antragstellung in der Regel formlos möglich
  • zuständig: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)


Fristen

Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst, per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
  • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
  • Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.

Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:

  • Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
  • Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
  • Loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.

Voraussetzungen

  • Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
  • Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.



erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Vollmacht



Rechtsgrundlage

§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

§ 72 Absatz 1 letzter Halbsatz Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 200565
53135 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 9826-0
Fax: +49 228 9826-9199
E-Mail: poststelle@eba.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein