Was erledige ich wo?
Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Beschreibung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zuständigkeit
An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331-9474-59
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: l.koehler@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 201
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
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