Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK

Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.  


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Insolvenzgläubigerin. Sie meldet im Fall Ihrer Insolvenz Forderungen bei Ihrer Insolvenzverwalterin oder Ihrem Insolvenzverwalter an. Bei den Forderungen der KSK handelt es sich insbesondere um

  • Beiträge oder Künstlersozialabgaben,
  • Säumniszuschläge,
  • Mahngebühren und
  • Zinsen, die von Ihnen nicht gezahlt wurden.

Sobald das Insolvenzverfahren läuft, stellt die KSK ihre Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Wenn Sie nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, bleibt Ihre Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Pflichten aus der Versicherung erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge an die KSK für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, dürfen nur in Absprache mit der KSK und aus unpfändbaren Vermögen geleistet werden.

Wenn Sie Ihr abgabepflichtiges Unternehmen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fortführen, bleibt Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Abgabepflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel die Künstlersozialabgabe an die KSK für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, darf die KSK nicht mehr annehmen.

Kurztext

  • Forderung in einem Insolvenzverfahren Anmeldung durch die Künstlersozialkasse
  • Insolvenzverfahren wurde eröffnet, Eröffnungsbeschluss liegt vor.
  • Künstlersozialkasse hat offene Forderungen und meldet sie beim Insolvenzverwalter an.
    • Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt
    • Zahlungen an die Künstlersozialkasse für Forderungen bis zum Tag der Insolvenzeröffnung sind in der Regel nicht mehr zulässig. In besonderen Situationen sind Zahlungen aus unpfändbarem Vermögen sinnvoll.
  • für selbständige Künstler/Publizisten: Versicherungspflicht kann weiter bestehen
  • für Unternehmen: Abgabepflicht kann weiter bestehen
  • zuständig: Künstlersozialkasse


Fristen

Sie müssen nicht handeln, da die KSK das Verfahren einleitet.

Die KSK meldet eigene Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an:

  • Die KSK gibt den Grund und den Betrag der Forderung an.
  • Die KSK fügt die Bescheide bei, aus denen sich die Forderung ergibt.
  • In einem Prüfungstermin prüft der Insolvenzverwalter alle Forderungen. Die KSK überwacht, ob ihre Forderung in der Insolvenztabelle eingetragen wird.
  • Die KSK kann die Höhe der Forderung nachträglich korrigieren.

Voraussetzungen

  • Es wurde ein Insolvenzverfahren beim Insolvenz- oder Amtsgericht eröffnet.
  • Sie sind mit Zahlungen an die KSK im Rückstand oder die KSK hat Forderungen für den Insolvenzzeitraum gegen Sie.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte teilen Sie der KSK die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer

  • abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 174 Insolvenzordnung (InsO)

§ 177 Insolvenzordnung (InsO)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.




Weitere Informationen

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384

Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte


Tel.: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein