Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Förderung für das Programm "Gesundheitsforschung – GO-Bio initial" beantragen

Sind Sie Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit vielversprechenden Forschungsergebnissen und rohen, skizzenhaften Verwertungsideen in den Lebenswissenschaften? Die GO-Bio-initial-Förderung könnte Ihr Startpunkt für die weitere Entwicklung dieser Ideen sein.  


Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte, die lebenswissenschaftliche Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial identifizieren und untersuchen.

Die Förderung zielt darauf, lebenswissenschaftliche Verwertungsideen zu identifizieren und weiterzuentwickeln, vorzugsweise aus den Bereichen

  • Therapeutika
  • Diagnostika
  • Plattformtechnologien sowie
  • Forschungswerkzeuge.

Es geht um die konzeptionelle Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung möglicher Verwertungsoptionen.

Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens stattfinden, unterstützt werden. Diese Phase wird auch "Fuzzy Front End of Innovation" (FFE) genannt und umfasst die Ideen- und Findungsphase. Das FFE endet mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen. Im Ergebnis soll der weitere Verwertungsweg für eine Idee klar vorgezeichnet sein.

Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie können aber auch als Privatperson eine Projektskizze einreichen und im Falle einer positiven Begutachtung an eine antragsberechtigte Einrichtung wechseln. Eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten sind möglich für Projekte mit einem signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik.

In der Regel können Sie eine Förderung von 100 Prozent Ihrer projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten. Für die Sondierung ihrer Projektidee sind Zuwendungen bis zu 100.000 EUR möglich - bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für:

  • Personal (mit Ausnahme von Stammpersonal),
  • Dienstreisen,
  • Aufträge an Dritte, beispielsweise für Marktanalysen oder regulatorische Beratung,
  • Aufwand für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten während des amtlichen Prüfverfahrens sowie eine initiale Schutzrechtsanalyse,
  • Sach- und Verbrauchsmaterialien für orientierende Voruntersuchungen (nur in begründeten Ausnahmefällen)

Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Der Projektträger VDI/VDE-IT prüft für das BMBF Ihren Anspruch und entscheidet im Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kurztext

  • Gesundheitsforschung - GO-Bio initial Bewilligung
  • Markt- und bedarfsgerechte Entwicklung von Geschäftsideen aus der Wissenschaft heraus
  • gefördert werden:
    • Projekte im Bereich der Lebenswissenschaften, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik aufweisen und potenzielle Verwertungsmöglichkeiten besitzen
  • Antrag auf Förderung können stellen:
    • Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
    • Privatpersonen können eine Projektskizze einreichen, sie müssen aber nach positiver Begutachtung dieser Projektskizze an eine antragsberechtigte Institution wechseln
  • Höhe der Förderung:
    • Förderquoten bis zu 100 Prozent möglich
    • Förderung bis zu 100.000 EUR plus Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bei Hochschulen
  • Beantragung über 2-stufiges Verfahren über elektronisches Antragssystem "easy-Online":
    • Stufe 1: Projektskizze beim Projektträger einreichen
    • Stufe 2, wenn Projektskizze positiv geprüft wurde: Förderanträge stellen
  • zuständig: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fristen

Das Antragsverfahren zur Sondierungsphase ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".

Stufe 1: Projektskizze

  • Rufen Sie "easy-Online" auf und reichen Sie darüber Ihre Projektskizze beim Projektträger VDI/VDE-IT ein.
  • Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Passfähigkeit zu Themengebiet und Ziel der Fördermaßnahme
    • Neuheit und Originalität der Verwertungsidee
    • Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive
    • Lösungsorientierung und verwertungsbezogene Denkweise der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
    • Motivation der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung, Ihren Antrag einzureichen (Stufe 2)

Stufe 2: Antragstellung

  • Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
    • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Projektskizzen können jährlich bis zum 15.02. eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Die letztmalige Einreichung von Projektskizzen ist zum 15. Februar 2026 möglich.



erforderliche Unterlagen

Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze

  • auf Deutsch, Umfang maximal 5 Seiten DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgrad 11 Punkt, Zeilenabstand einfach, Ränder 2 Zentimeter, Seitennummerierung, mit folgender Gliederung:
    • Beschreibung der Verwertungsidee inklusive Titel und Kurzbeschreibung (maximal 2 Seiten)
    • Zielsetzung in der Sondierungsphase (maximal 3 Seiten)
    • Kurzlebenslauf (maximal 1 Seite pro Teammitglied)
    • Motivationsschreiben (1 Seite pro Teammitglied)
  • nur bei Einreichung der Projektskizze über eine rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtung: Stellungnahme dieser Einrichtung zum Sondierungsprojekt (Umfang 1 bis 2 Seiten)



Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften "GO-Bio initial", vom 26.11.2019

Änderungsbekanntmachung vom 03.03.2021

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

"Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein




Ansprechpartner

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation


Tel.: +49 800 2623008
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Web: www.foerderinfo.bund.de
 


VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) – PT Lebenswissenschaften
Steinplatz 1
10623 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 3100785515
Fax: +49 30 3100785515
E-Mail: GO-Bio-initial@vdivde-it.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein