Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung elektronisch nachverfolgen

Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie online Informationen zu Ihren Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung abrufen.  


Beschreibung

Für Waren, die Sie in das Zollgebiet der Union verbracht haben, müssen Sie spätestens zum Zeitpunkt der Gestellung eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgeben. Das geschieht über das ATLAS-Teilfachverfahren Summarische Anmeldung (SumA) bei den Zollstellen. Die SumA wird an allen See- und Flughafenzollstellen sowie an Binnen- und Grenzzollstellen eingesetzt.

Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie Informationen über Ihre SumA-Vorgänge online abrufen und den Bearbeitungsstand der einzelnen Positionen prüfen. Darüber hinaus können Sie die Daten in strukturierter Form ausgeben lassen und in Ihrem System weiter verarbeiten.

Für die Nutzung der ISA stellen Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt einen formlosen Antrag und benennen eine verantwortliche Person. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) identifizieren. Die verantwortliche Person wird von der Zollstelle für Ihre EORI-Nummer als Administrator angelegt und kann somit über die ISA-Teilnehmerverwaltung weitere Zugänge mit eigenem Passwort zu Ihrer EORI-Nummer einrichten.

Kurztext

  • Internet Statusauskunft (ISA) SumA Auskunft
  • Anmeldung hieß im alten Recht "Summarische Anmeldung" (SumA), wurde aber im Zollkodex der Union umbenannt in Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, damit diese nicht mit der summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung verwechselt wird
  • Nach dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union ist spätestens bei deren Gestellung der Waren eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abzugeben, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht bereits eine Zollanmeldung abgegeben wird.
  • Online-Nachverfolgung über die Internet-Statusauskunft (ISA)
  • formloser Antrag für Zugangsdaten nötig
  • Zuständig: Zollämter


Fristen

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Internet-Statusauskunft (ISA) auf und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
  • Sollten Sie noch nicht registriert sein, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Zollamt. Dort können Sie sich mit einem formlosen Antrag zur Teilnahme an der Internet-Statusauskunft anmelden. Sie erhalten anschließend von Ihrem Zollamt einen Benutzernamen und ein Passwort.
  • Im Anschluss können Sie zu Ihrer EORI-Nummer die SumA-Daten aller Zollstellen einsehen, unabhängig davon, wo Sie sich registriert haben.

Voraussetzungen

Sie können die SumA-Auskunft nur dann nutzen, wenn Sie auch Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung über ATLAS-SumA abgeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es besteht keine Frist für die Beantragung des Zugangs zur Internet-Statusauskunft.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb weniger Tage



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Es ist eine Registrierung gemäß Artikel 9 Zollkodex der Union erforderlich. Im Rahmen dieser erfolgt die Vergabe der EORI-Nummer.




Rechtsgrundlage

Artikel 6 Absatz 1 Zollkodex der Union (EU-Verordnung 952/2013)

Artikel 145 Absatz 1 Zollkodex der Union (EU-Verordnung 952/2013)




Weitere Informationen

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

SumA Statusanfrage im Internet




Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099

Tel.: +49 228 303-26030
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Grundsaetz-der-Besteuerung/Anmeldung-der-Steuer/anmeldung-der-steuer_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Carusufer 3-5
01099

Tel.: +49 351 44834-530
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein