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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" beantragen

Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.  


Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Stärkung der Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können diese mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen.

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für risikoreiche Projekte bekommen, wenn die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben deutlich über den Stand der Technik hinausgehen. Das Projekt sollten sich mindestens einem der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:

  • Methoden der Softwareentwicklung
  • Validierung, Zuverlässigkeit von SW-Systemen
  • Bedienbarkeit von Software
  • zielgerichtete Veränderlichkeit von Software
  • Effizienz und Performanz von Software
  • Kapselung von Softwarekomplexität

Die Projekte sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:

  • Automobil und Mobilität
  • Energie und Umwelt
  • Gesundheit und Medizintechnik
  • IKT-Wirtschaft
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Maschinenbau und Automatisierung

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kurztext

  • KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Bewilligung
  • Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die neue Lösungen und Methoden auf dem Gebiet der Informations und Kommunikationstechnik entwickeln (IKT)
  • Ziele:
    • beschleunigter Technologietransfer in die praktische Anwendung
    • Stärkung der Zusammenarbeit von KMU und Wissenschaft
  • gefördert werden:
    • risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die für die Positionierung eines KMU am Markt von Bedeutung sind. Diese Projekte müssen dem Themenfeld IKT zuzuordnen sein
  • Antrag auf Förderung können stellen:
    • KMU allein oder gemeinsam mit Partnern oder Partnerinnen aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft
  • Höhe der Förderung:
    • für KMU: in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten
    • bei Partnern aus der Wissenschaft bis zu 100 Prozent möglich
    • Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent
  • Auskunft über die Servicenummer des Projektträgers: Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V., Abteilung Datenwissenschaften / Software-intensive Systeme (GI-DWS / SIS)
  • Beantragung über 2stufiges Verfahren:
    • Projektskizze beim Projektträger einreichen (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.)
    • wenn Projektskizze positiv geprüft wurde: elektronischer Antrag beim Bundesministerium für Bildung und Forschung über „easy-Online“
  • zuständig: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., DLR Projektträger (DLR-PT), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fristen

Das Antragsverfahren der Förderung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Bei Verbundprojekten reicht der Verbundkoordinator oder die Verbundkoordinatorin die unter den Partnern oder Partnerinnen abgestimmte Projektskizze ein.
  • Die Projektskizze soll einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 Zentimeter).
  • Die Einreichung der Projektskizze erfolgt in digitaler Form über das Online-Skizzentool PT-Outline.
  • Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter oder Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms
    • Bedeutung des Forschungsziels, gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der geplanten Forschung und Entwicklung
    • Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik
    • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungskonzepts und des Arbeitsplans
    • Qualifikation der Partner, gegebenenfalls Verbundstruktur sowie Projektmanagement
    • Finanzierbarkeit des Vorhabens
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt, gesellschaftlicher Bedarf
    • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaft­lichen und ökologischen Folgen, Chancen und Risiken.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab versehen mit einer qualifizierten elektronischen den Antrag online Signatur.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
    • Erfüllung der Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
    • Sie beschäftigen weniger als 250 Beschäftigte,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
    • Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein.
  • Unternehmen, die kein KMU sind
  • Hochschulen
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Vereine
  • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre muss sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden.
    • Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Die jährlichen Stichtage sind der 15.04. und der 15.10. Letzter Stichtag ist der 15.10.2025. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.



erforderliche Unterlagen

Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  • Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit beziehungsweise zum Antragszeitpunkt auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten, Patentlage
  • Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlichtechnisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
  • Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  • Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  • Finanzierungsplan: grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
  • Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit insbesondere am Standort Deutschland, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen)



Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" vom 22.05.2017

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

"Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein




Ansprechpartner

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 18570
Fax: +49 30 185783601
E-Mail: information@bmbf.bund.de
Web: www.bmbf.de/
 


Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR Projektträger - Gesellschaft, Innovation, Technologie - Datenwissenschaften / Software-intensive Systeme (GI-DWS / SIS)
Sachsendamm 61
10829 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 670558130
Fax: +49 30 67055742
E-Mail: kmu-innovativ@dlr.de
Web: www.softwaresysteme.dlr-pt.de
 


Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation


Tel.: +49 800 2623008
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Web: www.foerderinfo.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein