Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Finanzamtsbescheinigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge und Zuschüsse.  


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich festgelegten Informationen. Einen Nachweis über die gemeldeten Daten für das jeweilige Vorjahr erhalten Sie jedes Jahr automatisch im März.

Sollten Sie darüber hinaus eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung für das entsprechende Jahr bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Bei den zu berücksichtigenden Zahlungen kommt es auf das Jahr der Zahlung an und nicht auf den Zeitraum, für den die Zahlungen geleistet wurden.

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Finanzamtsbescheinigung Informationserteilung
  • Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und erhaltene Zuschüsse werden bei der Steuer berücksichtigt.
  • Die Daten werden an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
  • Ein Nachweis der übermittelten Daten wird den Versicherten im März jedes Jahres automatisch per Post zugeschickt.
  • Die Finanzamtsbescheinigung kann auch gesondert angefordert werden.
  • Bei den zu berücksichtigenden Beiträgen kommt es auf das Jahr der Zahlung und nicht auf den Zeitraum an, für den die Beiträge gezahlt wurden.
  • zuständig: Künstlersozialkasse


Fristen

Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten die Bescheinigung über die dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
  • Sie erhalten die Bescheinigung im März eines jeden Jahres für die im Vorjahr gezahlten Beiträge/Zuschüsse.

Sollten Sie bereits vorher eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
  • Die Anforderung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre erfolgen.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
  • Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Anforderung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Finanzamtsbescheinigung benötigen.
  • Die Bescheinigung kann nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre ausgestellt werden.

Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Finanzamtsbescheinigung per Post zusenden.

Voraussetzungen

Sie haben in dem jeweiligen Jahr an die Künstlersozialkasse Beiträge entrichtet oder Zuschüsse erhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 10 Absatz 2b Einkommenssteuergesetz (EstG)

§ 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte


Tel.: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein