Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Als Investorin oder Investor eine Stimmrechtsmitteilung abgeben

Ihre auf Aktien eines börsennotierten Unternehmens beruhenden Stimmrechtsanteile und/oder Ihre Finanzinstrumente in Bezug auf solche ändern sich? Dies müssen Sie gegebenenfalls dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilen.  


Beschreibung

Wenn Sie als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreichen, überschreiten oder unterschreiten, müssen Sie das wahrscheinlich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.

Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.

Die Mitteilung müssen Sie innerhalb von 4 Handelstagen über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin abgeben und im Anschluss daran an den Emittenten übermitteln.

Kurztext

  • Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen nach § 33ff WpHG
  • Stimmrechtsmitteilung erforderlich bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten bestimmter prozentualer Schwellenwerte an Stimmrechten aus Aktien und/oder Finanzinstrumenten, die sich auf Aktien mit Stimmrechten beziehen
  • Meldepflicht nur bei Emittenten, die an mindestens einem organisierten Markt zugelassen sind
  • Stimmrechtsmitteilung an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Emittenten
  • Emittent muss Stimmrechtsmitteilung veröffentlichen und die Veröffentlichung dem Unternehmensregister zur Speicherung übermitteln
  • Abgabe der Stimmrechtsmitteilung elektronisch, gegenüber der BaFin über Portal der Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal), gegenüber Emittenten per E-Mail
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Fristen

Sie können die Meldung per Online-Formular oder als Upload im XML-Format über das MVP Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeben. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Log-in und Registrierung:

  • Öffnen Sie das MVP Portal der BaFin.
  • Wenn Sie bereits Nutzerdaten haben, können Sie sich direkt einloggen.
    • Sollten Sie noch keine Nutzerdaten haben, klicken Sie auf "Selbstregistrierung". Geben Sie an, ob Sie sich als natürliche Person oder als Unternehmen registrieren. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten an und bestätigen Sie das Formular.
    • Klicken Sie auf den Link, der Ihnen per E-Mail zugesendet wird und füllen Sie das Formular aus, das sich öffnet.
    • Bestätigen Sie die Registrierung.

Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal:

  • Nachdem Sie sich mit Ihren Nutzerdaten eingeloggt haben, können Sie die Zulassung zur elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen beantragen.
  • Klicken Sie dafür auf "Fachverfahren beantragen" und wählen Sie das Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen“ aus.
  • Wählen Sie den Meldefall "Direktmelder" aus und klicken Sie auf "Beantragen".
  • Es erscheint der ausgefüllte Zulassungsantrag.
  • Klicken Sie auf "Antrag einreichen".
  • Drucken Sie den Zulassungsantrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn postalisch oder per Fax an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihren Zulassungsantrag.
  • Sie erhalten die Zulassung zum Fachverfahren per E-Mail.
  • Jetzt können Sie eine Stimmrechtsmitteilung elektronisch abgeben.

Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal als XML-Datei:

  • Erstellen Sie Ihre Stimmrechtsmitteilung im XMLFormat. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin unter „Informationsblätter und Handbücher“.
  • Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
  • Wählen Sie "XMLDatei einreichen", wählen Sie die XML-Datei aus und klicken Sie auf "Datei senden".
  • Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.
  • Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.
  • Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIPArchiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist.

Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen im MVP Portal per Online-Formular:

  • Öffnen Sie das MVPPortal und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Wählen Sie im Menü "Meldung einreichen" und geben Sie alle benötigten Daten an.
  • Wählen Sie "Online-Formular einreichen" und füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Klicken Sie auf "Meldung einreichen" am Ende des Formulars.
  • Sie erhalten eine Übertragungsbestätigung.

Unter „Protokoll einsehen“ können Sie den Bearbeitungsstatus der Meldung ansehen.

Wenn die Meldung akzeptiert wurde, finden Sie im Bereich "Protokoll" ein ZIP-Archiv mit einer PDF- und einer XML-Datei zum Download. Beide müssen an den Emittenten weitergeleitet werden. Eine Stimmrechtsmitteilung ist erst dann rechtwirksam abgegeben, wenn sie sowohl an den Emittenten als auch an die BaFin übermittelt worden ist

Alternativ können Sie zunächst alle Schritte als Test durchführen. Wählen Sie dafür im MVP Portal das Fachverfahren "Test_Stimmrechtsmitteilungen" aus und führen Sie alle oben genannten Schritte aus.

Stimmrechtsmitteilungen an den Emittenten können an dessen im Impressum seiner Homepage angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung muss dabei die Mitteilung zusätzlich als XML-Datei beinhalten, die Sie von der BaFin in der MVP bei erfolgreicher Übermittlung an die BaFin zur Verfügung gestellt bekommen.

Voraussetzungen

Sie erreichen, überschreiten oder unterschreiten als Investorin oder Investor durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus Ihnen gehörenden Aktien an einem Emittenten, dessen Aktien an mindestens einem organisierten Markt zugelassen sind

Das gleiche, mit Ausnahme der 3 Prozent-Schwelle, gilt, wenn Sie Finanzinstrumente halten, die Ihnen einen Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ermöglichen, oder wenn Sie mit Stimmrechten und Finanzinstrumenten zusammen eine Schwelle berühren.

Dies kann auch ausländische Emittenten betreffen, die in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Stimmrechtsmitteilung spätestens innerhalb von 4 Handelstagen abgeben.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten im MVP-Portal ("Protokoll einsehen") innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung über die erfolgreiche Übermittlung der Mitteilung und mit dieser zusammen 2 Dateien der Mitteilung (ZIP-Datei) zur Übermittlung an den Emittenten. Weitere Rückmeldungen der BaFin erfolgen nur im Einzelfall bei Rückfragen bezüglich der abgegebenen Mitteilung.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Selbstregistrierung auf dem MVP Portal:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Zulassung zum Fachverfahren:
Unterschriebenes Antragsformular. Antragsformular wird automatisch bei elektronischer Beantragung erzeugt.

Abgabe der Stimmrechtsmitteilung:
In Einzelfällen Organigramm bei Konzernstrukturen

Die BaFin behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen anzufordern.




Rechtsgrundlage

§§ 33ff, 48ff WpHG

§ 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

§ 38 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

§ 39 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Rechtsbehelf

Widerspruch




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wird die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgegeben kann dafür ein Bußgeld verhängt werden.




Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MVP-Antragsverfahren
Marie-Curie-Str. 24 - 28
60439 Frankfurt am Main

E-Mail: mvp-support@bafin.de
Web: www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular_node.html
 


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Stimmrechtsmitteilungen
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Postanschrift
Postfach: 500154
60306 Frankfurt am Main

Tel.: +49 228 41080
Fax: +49 228 4108123
E-Mail: stimmrechte@bafin.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein