Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Altersrente für langjährig Versicherte beantragen

Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.  


Beschreibung

Mit der Rente für langjährig Versicherte können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen erhalten.

Wurden Sie in der Zeit von 1949 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.

Wurden Sie 1949 oder früher geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen - frühestens mit Erreichen des 63. Lebensjahres. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 14,4 Prozent.

Kurztext

  • Altersrente für langjährig Versicherte Bewilligung
  • bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente zu gehen:
    • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren ist erfüllt und
    • das maßgebliche Alter wurde erreicht:
      • bei Geburt bis 1949: Altersgrenze 65,
      • Geburt zwischen 1949 und 1964: stufenweise Anhebung auf 67
      • bei Geburt ab 1964: Die Altersgrenze für die Rente liegt bei 67 Jahren
      • die vorzeitige Beanspruchung der Rente ist mit Abschlägen frühestens mit 63 Jahren möglich.
      • für jeden Monat des Bezugs vor Erreichen der jeweils maßgeblichen Altersgrenze erhöht sich der Abschlag für die gesamte Dauer der Rentenzahlung um 0,3 Prozent
  • Antrag online, persönlich oder schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger (DRV)
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung (DRV)


Fristen

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig online aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts-­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger, oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren.
  • Sie haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

Zur Wartezeit zählen:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
  • freiwillige Beitragszeiten,
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre,
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt,
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften,
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR,
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium,
  • Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monaten.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Rentenantrag für langjährig Versicherte
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)



Rechtsgrundlage

§ 36 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

§ 236 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht.
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja




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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein