Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Baugewerbe bestimmte Daten übermitteln.  


Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

  • die tätigen Personen
  • die Arbeitsstunden
  • die Lohn- und Gehaltssummen
  • den Umsatz
  • die Investitionen
  • den Material- und Wareneingang

Kurztext

  • Statistiken im Baugewerbe Erhebung
  • Statistisches Bundesamt fragt Daten bei Betrieben und Unternehmen an.
  • Das betrifft:
    • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
    • Unternehmen des Baugewerbes
  • zu angefragten Daten kann gehören:
    • tätigen Personen
    • Arbeitsstunden
    • Lohn- und Gehaltssummen
    • Umsatz
    • Investitionen
    • Material- und Wareneingang
  • Übermittlung per Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und IDEV
  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)


Fristen

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen - jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Welche Fristen muss ich beachten?

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Größe des Unternehmens oder Betriebs in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.



Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 4 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 5 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 11 Absatz 1 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postanschrift
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 75-2405
Fax: +49 611 75-4000
E-Mail: info@destatis.de
Web: www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein