Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Auskunft für die Schwangerschaftsabbruchstatistik geben

Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.  


Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) erhebt und veröffentlicht Daten über die Themen Gesundheit und Pflege, etwa um Fragen zur Finanzierbarkeit zu beantworten und Handlungsgrundlagen für die Politik zu schaffen.

Deswegen erhebt das Statistische Bundesamt vierteljährlich die Schwangerschaftsabbruchstatistik. Diese gibt einen Überblick über die Größenordnung, Struktur und Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland und auch über ausgewählte Lebensumstände betroffener Frauen. Sie liefert wichtige Informationen im Zusammenhang mit den Hilfen für Schwangere in Konfliktsituationen sowie über Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens.

Die Daten erhebt das Statistische Bundesamt in Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese melden vierteljährlich Daten über vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche.

Sie sind als Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern oder Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen gesetzlich zur Meldung der Daten Ihrer Einrichtungen verpflichtet. Ihre Meldepflicht besteht, wenn in Ihrer Einrichtung Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden oder innerhalb von 2 Jahren vor dem aktuellen Quartalsende durchgeführt wurden.

Die Daten können Sie über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beziehungsweise über das Online-Meldeverfahren IDEV an das Statistische Bundesamt senden. Mit der Meldung können Sie auch andere Personen beauftragen, beispielsweise Ihr Sekretariat oder bei Ihnen angestellte Ärztinnen oder Ärzte.

Kurztext

  • Statistiken zu Gesundheit und Pflege Erhebung
  • Statistisches Bundesamt erhebt vierteljährlich Schwangerschaftsabbruchstatistik
  • Grundlage der Erhebung: Daten von Krankenhäusern und Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden
  • Datenübergabe an das Statistische Bundesamt ist gesetzlich verpflichtend
  • Übermittlung per Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und IDEV
  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)


Fristen

Sie sind auskunftspflichtig für die Schwangerschaftsabbruchstatistik und haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben erhalten.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Im Schreiben finden Sie Zugangsdaten zum Online-Meldesystem IDEV.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
  • Wenn Sie zum ersten Mal melden, ändern Sie das Erst-Passwort in ein selbstgewähltes Passwort.
    • Falls Sie schon ein Passwort besitzen, dieses jedoch vergessen haben, klicken Sie auf „Passwort vergessen?“. Über diesen Link können Sie sich ein neues Erst-Passwort beantragen.
  • Im geöffneten Online-Formular tragen Sie die Schwangerschaftsabbrüche ein. Füllen Sie die Angaben für jeden Abbruch vollständig aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte Online-Formular in IDEV ab.
  • IDEV erstellt automatisch eine Quittung über die erfolgreiche Formularabgabe, die Sie speichern können.

Voraussetzungen

  • Sie sollen Schwangerschaftsabbrüche melden.
  • Sie haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben mit den Zugangsdaten für IDEV erhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Daten dem Statistischen Bundesamt vierteljährlich zum jeweiligen Quartalsende übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Das Online-Meldesystem bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Zahl der Abbrüche im Quartal in der Regel zwischen 1/2 Minute und 6 Stunden. Je einzutragendem Abbruch reichen wenige Sekunden.



Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

§ 10 Absatz 6 Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postanschrift
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 75-2405
Fax: +49 611 75-4000
E-Mail: info@destatis.de
Web: www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
 


Statistisches Bundesamt (StBA), Ärzte-Hotline


Tel.: +49 228 9964-38910
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein