Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Als Unternehmen im Großhandel Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.  


Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.

Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.

Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

  • Umsatz
  • Zahl der tätigen Personen
  • Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat.

Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

  • hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
  • Zahl der Niederlassungen
  • Zahl der tätigen Personen
  • Umsätze
  • Steuern
  • Subventionen
  • Investitionen
  • Aufwendungen

Kurztext

  • Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus Erhebung
  • Statistisches Bundesamt fragt Daten bei Unternehmen des Großhandels an. Ausgenommen ist der Bereich der Kraftfahrzeuge und Krafträder
  • zu angefragten Daten kann unter anderem gehören
    • hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
    • Zahl der Niederlassungen
    • Bundesländer, in denen Niederlassungen bestehen
    • Zahl der tätigen Personen
    • Umsätze
    • Steuern
    • Subventionen
    • Investitionen
    • Aufwendungen
  • Übermittlung per Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und IDEV oder .CORE
  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)


Fristen

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem bereitgestellten Online-Formular entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • Nur bei der monatlichen Datenübermittlung möglich: eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen, sofern Ihr Software-Unternehmen entsprechende Funktionalitäten bereitgestellt hat. In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend über die bereitgestellte Software an das Statistische Bundesamt.
      • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig bei Ihrem Software-Unternehmen registrieren.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Jahresstatistik im Handel benötigen Sie im Durchschnitt 90 Minuten.

Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Monatsstatistik im Großhandel benötigen Sie im Durchschnitt 19 Minuten.



Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG)

Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

  • verwaltungsrechtliche Klage



Weitere Informationen

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postanschrift
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 75-2405
Fax: +49 611 75-4000
E-Mail: info@destatis.de
Web: www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein