Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen

Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.  


Beschreibung

Als land- und forstwirtschaftliche oder gärtnerische Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sichert Sie gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab.
Über diesen Grundanspruch hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung für Sie als

  • Unternehmerin oder Unternehmer
  • und Ihren mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner. Mit der freiwilligen Zusatzversicherung können Sie die Geldleistungen an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.

Zudem ist eine freiwillige Versicherung möglich für

  • Unternehmerinnen und Unternehmer nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien
  • ehrenamtlich tätige Personen, die ein besonderes Amt in einer gemeinnützigen Organisation bekleiden, zum Beispiel im Vorstand. Voraussetzungen:
    • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist für die Organisation zuständig und
    • Sie sind nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften pflichtversichert.

Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung ist ein Antrag notwendig. Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrages bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Die SVLFG gibt die Höchst- und Mindestversicherungssumme für die freiwillige Zusatzversicherung vor. Innerhalb dieser Grenzen können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Die gewählte Versicherungssumme sollte in der Regel Ihren tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge sowie die Geldleistungen im Versicherungsfall.
Die SVLFG regelt die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen. Die Höhe der medizinischen Leistungen ist nicht begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Akutbehandlung und Rehabilitation.
Ob die SVLFG für Sie zuständig ist, richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen Tätigkeit.

Kurztext

  • Unfallversicherung der Landwirte Anmeldung von ehrenamtlich Tätigen
  • für gesetzlich versicherte land und forstwirtschaftlich oder gärtnerische Unternehmerinnen und Unternehmer und Unternehmer-Ehegatten besteht die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung.
  • für Unternehmerinnen und Unternehmer nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auf Antrag.
  • Antrag nötig
  • zuständig: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


Fristen

Sie können den Antrag auf eine freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung formlos per Post, per Fax, per E-Mail per Telefon oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau stellen.

Die SVLFG bietet zudem ein Antragsformular für die Zusatzversicherung an:

Wenn Sie die Anmeldung per Post, E-Mail oder Fax vornehmen wollen:

  • Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular an die SVLFG.
  • Sie SVLFG sendet Ihnen einen Bescheid über den Beginn der Versicherung.

Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Antragsformular.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
  • Die SVLFG sendet Ihnen einen Bescheid über den Beginn der Versicherung.

Voraussetzungen

  • Für ehrenamtlich tätige Personen besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nur, sofern für sie nicht bereits eine Versicherungspflicht besteht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen für die Anmeldung keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich:

  • aktuelle Fassung der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Organisation
  • Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation
  • Nachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene Aufgabe
  • Nachweis über dessen/ deren unentgeltliche Ausübung

Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.




Rechtsgrundlage

§ 3 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) in Verbindung mit der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 6 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) in Verbindung mit der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor dem Sozialgericht



Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja




Ansprechpartner

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


E-Mail: poststelle@svlfg.de
 


Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


Tel.: +49 561 785-0
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Web: www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns
 


Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstraße 70-72
34131

Tel.: +49 561 785-0
Fax: +49 561 785219006
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Web: www.svlfg.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein