Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Als versicherte Person die Künstlersozialkasse für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren

Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.  


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:

  • Fragen zu Ihrer aktuellen Versicherungspflicht klären,
  • Informationen einholen,
  • Unterlagen nachreichen,
  • Anträge stellen.

Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Kurztext

  • Beratung der Künstlersozialkasse für versicherte Künstler oder Publizisten Durchführung
  • Fragen zur Versicherungspflicht, dem aktuellen Status und den Rahmenbedingungen werden beantwortet
  • Beratung erfolgt vorzugsweise telefonisch
  • allgemeine Informationen befinden sich auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
  • Unterlagen können auch online nachgereicht oder Anfragen der Künstlersozialkasse beantwortet werden
  • Anträge können gestellt werden
  • zuständig: Künstlersozialkasse


Fristen

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen. Stellen Sie einen Befreiungsantrag, kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen (ungefähr 30 Minuten).
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie die Art Ihrer Mitteilung aus.
  • Anschließend können Sie die erforderlichen Angaben für Ihr Anliegen machen und gegebenenfalls weitere Unterlagen hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie uns Ihr Anliegen formlos mit.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sollten Sie eine Anfrage der Künstlersozialkasse erhalten haben, nutzen Sie bitte den gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Antwortbogen.
  • Sollten Sie einen Befreiungsantrag stellen wollen, füllen Sie bitte ergänzend den PDF-Antrag "Befreiung von der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung" aus.
  • Fügen Sie ergänzende beziehungsweise die angeforderten Unterlagen bei.
  • Unterschreiben Sie Ihre Mitteilung und auch die gegebenenfalls beizufügenden Formulare und schicken alles an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und beantwortet Ihnen Ihr Anliegen per Post.

Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Mitteilung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihr Anliegen mit.
  • Die Künstlersozialkasse wird versuchen, Ihre Fragen im Verlauf des Gesprächs zu beantworten und die notwendigen Schritte zu besprechen.
  • Sollte eine direkte Antwort auf Ihre Fragen nicht möglich sein, werden Sie entweder zurückgerufen oder Sie erhalten die fehlenden Informationen per Post.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell in der Künstlersozialversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen am besten zeitnah an die Künstlersozialkasse. Anfragen der Künstlersozialkasse beantworten Sie bitte immer innerhalb der dort angegebenen Antwortfrist. Verspätete Antworten können für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen.



erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Online-Mitteilung oder formlose Mitteilung
  • Welche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus einzureichen sind, hängt von Ihrem Anliegen ab.



Rechtsgrundlage

§ 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§§ 1 bis 20 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Nicht alle Mitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte


Tel.: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein