Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein.  


Beschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:

  • die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
  • sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
  • eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.

Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.

Kurztext

  • Zuwendungen für politische Stiftungen Änderung
  • Änderungsanträge zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" sind online oder per Post beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einzureichen
  • Frist: 4 Wochen vor beabsichtigter Änderung
  • Kosten: keine
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Änderungsantrag
  • gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan



Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 - FR - (Neufassung vom 04.01.2021)

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach: 120322
53045 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-0
Fax: +49 228 99535-3500
E-Mail: poststelle@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein