Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie Fördergelder für Projekte zur Medien- und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.  


Beschreibung

Zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jährlich Fördergelder. Dabei arbeitet das BMZ mit der Deutsche Welle Akademie zusammen.

Wenn Sie in der Deutsche Welle Akademie tätig sind und ein Projekt planen, das Medien- und Meinungsfreiheit fördert, können Sie sich mit Ihrem Projekt bei der BMZ um Fördergelder bewerben.

Der Antrag ist kostenlos.

Die Förderung

  • gilt für ein Haushaltsjahr,
  • ist nicht übertragbar und
  • gilt nur für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Kurztext

  • Folgende Institution kann eine Förderung von Projekten zur Medien und Meinungsfreiheit beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen:
    • Deutsche Welle Akademie
  • Antrag ist kostenlos
  • Antrag kann per Post oder online gestellt werden
  • Förderung
    • gilt für ein Haushaltsjahr
    • ist nicht übertragbar
    • gilt nicht für bereits begonnene Projekte
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Die Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online beantragen.

Förderung per Post beantragen:

  • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
  • Sie schicken Ihren Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Förderung online beantragen:

  • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den Antrag online aus.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Voraussetzungen

  • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
  • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
  • Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde



Rechtsgrundlage

Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-3145
Fax: +49 228 9953510-3145
E-Mail: RLG13@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de/de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein