Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen

Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten möchten, müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Sie können beim BMZ eine Förderung für Neu- oder für Folgevorhaben beantragen.

Kurztext

  • Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Bewilligung
  • Projekte der strukturbildenden Übergangshilfe können vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziell unterstützt werden
  • Neu oder Folgeanträge für Projektvorhaben sind möglich
  • Voraussetzung:
    • absolvierte zweistufige Trägerprüfung von Engagement Global/Bengo und BMZ
    • eingereichte Projektidee über die Webseite von Engagement Global/Bengo
  • Förderung kann, nach erfolgreicher Trägerprüfung und Projektidee, online, per E-Mail oder Post beantragt werden
  • Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden
  • Projekte mit einer Laufzeit von 3 bis 5 Jahren können gefördert werden
  • Anträge sind gebührenfrei
  • Bearbeitungsdauer: 6 Wochen
  • Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Den Neu- oder Folgeantrag für Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ stellen.

  • Damit Sie einen Antrag stellen können, muss vorab eine Trägerprüfung stattfinden. Die Trägerprüfung läuft zweistufig ab.
    • Rufen Sie das Online-Antragsportal auf der Bengo-Internetseite von Engagement Global auf . Registrieren Sie sich per Organisationsname, Name (Vor-/Nachname), E-Mail-Adresse und selbst erstelltem Kennwort. Nach Bestätigung der Registrierung (opt-in) können Sie das Formular der Trägerprüfung online mit weiteren Daten ausfüllen.
    • Die zweite Stufe der Trägerprüfung übernimmt Referat 502 des BMZ.
    • Nach erfolgreicher Trägerprüfung erhalten Sie eine Trägernummer, die Sie bei der Beantragung eines Neu- oder Folgevorhabens beim BMZ angegebenen werden müssen.
  • Sie haben eine Projektidee über die Webseite von Engagement Global/Bengo eingereicht, die ausgewählt wurde.
  • Sie besprechen Ihr Projektvorhaben mit dem BMZ und reichen eine Projektskizze bei dem BMZ ein.
  • Bei positiver Rückmeldung vom BMZ reichen Sie einen Vollantrag für ein Neu- oder Folgevorhaben ein.

Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen:

  • Rufen Sie den Online- Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
  • Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
  • Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation.
  • Sie haben eine zweistufige Trägerprüfung absolviert.
  • Sie haben eine Projektidee eingereicht, die ausgewählt wurde.
  • Sie haben eine Projektskizze eingereicht, die ebenfalls ausgewählt wurde.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze
  • Antrag für Neu- oder für Folgevorhaben
  • ausführliche Projektbeschreibung, inklusive Ziel, Wirkungen, Nutzen für Zielgruppe
  • Logframe
  • Finanzierungsplan
  • gegebenenfalls Chapeau Papier, falls es sich um ein Vorhaben mit Potential zum Humanitarian-Development-Peace (HDP)-Nexus handelt



Rechtsgrundlage

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) §§ 23 und 44

Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 BHO: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

Tel.: +49 30 18535-2916
E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein