Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Berufliche Aus- und Fortbildung" einreichen

DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie beim BMZ eine Projektförderung aus dem Haushaltstitel Berufliche Aus- und Fortbildung erhalten. Das beschleunigt die Auszahlung.  


Beschreibung

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Nach der Beantragung können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Kurztext

  • Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Entgegennahme
  • Aktuell können folgende Institutionen eine Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit beantragen:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus
  • Auszahlung der Förderung kann beschleunigt werden, indem auf Rechtsmittel (Widerspruch) verzichtet wird
  • Verzicht kann per Post oder online mitgeteilt werden
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Fristen

Dass Sie bei der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf Widerspruch verzichten, können Sie per Post oder online mitteilen.

Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen wollen:

  • Sie schicken die Rechtsmittelverzichtserklärung per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Wenn Sie den Verzicht auf Widerspruch online mitteilen wollen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort den Rechtsmittelverzichtserklärung elektronisch aus. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Voraussetzungen

  • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus
  • Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Förderung aus dem Titel Berufliche Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit gestellt.
  • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie sind nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Rechtsmittelverzichtserklärung



Rechtsgrundlage

Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01

§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt

Tel.: +49 228 99535-3761
Fax: +49 228 9910535-3761
E-Mail: RL104@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de/de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein