Was erledige ich wo?
Hunde(beiß)vorfall melden
Bitte melden Sie Hundeangriffe umgehend dem Ordnungsamt, damit schnell gehandelt werden kann.
Beschreibung
Wenn ein Hund einen Angriff verübt, ist es wichtig, dies schnellstmöglich dem Ordnungsamt zu melden. So kann das Ordnungsamt die Situation prüfen, geeignete Maßnahmen ergreifen und für die Sicherheit der Bürger sorgen. Bitte geben Sie bei der Meldung möglichst genaue Informationen zum Vorfall und zum beteiligten Hund an.
Fristen
- Beschreiben Sie den Tathergang
- Benennen Sie Zeit und Ort
- Benennen Sie mögliche Zeugen
- Legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
- Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
- Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 3 Nummer 8a Tierschutzgesetz (TierSchG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Tel.: 04331 9474-62
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.theede@amt-eiderkanal.de
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